Partizipien des Verbs einmahnen

Niveau C2Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: einWorttrennung: ein-mah-nen

Die Partizip-1-Form von einmahnen ist einmahnend. Die Partizip-2-Form von einmahnen lautet eingemahnt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

einmahnend

Partizip 2

eingemahnt



Regeln

Bildung Präsens von einmahnenBildung Perfekt von einmahnenBildung Präteritum von einmahnenBildung Konjunktiv I von einmahnenBildung Konjunktiv II von einmahnenBildung Imperativ von einmahnen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben