Partizipien des Verbs einhören

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: einWorttrennung: ein-hö-ren

Die Partizip-1-Form von einhören ist einhörend. Die Partizip-2-Form von einhören lautet eingehört.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

einhörend

Partizip 2

eingehört



Regeln

Bildung Präsens von einhörenBildung Perfekt von einhörenBildung Präteritum von einhörenBildung Konjunktiv I von einhörenBildung Konjunktiv II von einhörenBildung Imperativ von einhören

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