Partizipien des Verbs einheiraten

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: einWorttrennung: ein-hei-ra-ten

Die Partizip-1-Form von einheiraten ist einheiratend. Die Partizip-2-Form von einheiraten lautet eingeheiratet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

einheiratend

Partizip 2

eingeheiratet



Regeln

Bildung Präsens von einheiratenBildung Perfekt von einheiratenBildung Präteritum von einheiratenBildung Konjunktiv I von einheiratenBildung Konjunktiv II von einheiratenBildung Imperativ von einheiraten

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