Partizipien des Verbs eingemeinden

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: einWorttrennung: ein-ge-mein-den

Die Partizip-1-Form von eingemeinden ist eingemeindend. Die Partizip-2-Form von eingemeinden lautet eingemeindet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

eingemeindend

Partizip 2

eingemeindet



Regeln

Bildung Präsens von eingemeindenBildung Perfekt von eingemeindenBildung Präteritum von eingemeindenBildung Konjunktiv I von eingemeindenBildung Konjunktiv II von eingemeindenBildung Imperativ von eingemeinden

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