Partizipien des Verbs einbeschließen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: einWorttrennung: ein-be-schlie-ßen

Die Partizip-1-Form von einbeschließen ist einbeschließend. Die Partizip-2-Form von einbeschließen lautet einbeschlossen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

einbeschließend

Partizip 2

einbeschlossen



Regeln

Bildung Präsens von einbeschließenBildung Perfekt von einbeschließenBildung Präteritum von einbeschließenBildung Konjunktiv I von einbeschließenBildung Konjunktiv II von einbeschließenBildung Imperativ von einbeschließen

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