Partizipien des Verbs ehelichen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ehe-li-chen

Die Partizip-1-Form von ehelichen ist ehelichend. Die Partizip-2-Form von ehelichen lautet geehelicht.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

ehelichend

Partizip 2

geehelicht



Regeln

Bildung Präsens von ehelichenBildung Perfekt von ehelichenBildung Präteritum von ehelichenBildung Konjunktiv I von ehelichenBildung Konjunktiv II von ehelichenBildung Imperativ von ehelichen

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