Partizipien des Verbs ehebrechen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: eheWorttrennung: ehe-bre-chen

Die Partizip-1-Form von ehebrechen ist ehebrechend. Die Partizip-2-Form von ehebrechen lautet ehegebrochen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

ehebrechend

Partizip 2

ehegebrochen

Partizip 1 des Verbs ehebrechen, Partizip 1 ehebrechen, Bildung Partizip I von ehebrechen, Partizip 2 des Verbs ehebrechen, Partizip 2 ehebrechen, Bildung Partizip II von ehebrechen


Regeln

Bildung Präsens von ehebrechenBildung Perfekt von ehebrechenBildung Präteritum von ehebrechenBildung Konjunktiv I von ehebrechenBildung Konjunktiv II von ehebrechenBildung Imperativ von ehebrechen

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