Partizipien des Verbs dunkeln

Hilfsverb: haben/seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: dun-keln

Die Partizip-1-Form von dunkeln ist dunkelnd. Die Partizip-2-Form von dunkeln lautet gedunkelt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

dunkelnd

Partizip 2

gedunkelt



Regeln

Bildung Präsens von dunkelnBildung Perfekt von dunkelnBildung Präteritum von dunkelnBildung Konjunktiv I von dunkelnBildung Konjunktiv II von dunkelnBildung Imperativ von dunkeln

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