Partizipien des Verbs doppeln

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: dop-peln

Die Partizip-1-Form von doppeln ist doppelnd. Die Partizip-2-Form von doppeln lautet gedoppelt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

doppelnd

Partizip 2

gedoppelt



Regeln

Bildung Präsens von doppelnBildung Perfekt von doppelnBildung Präteritum von doppelnBildung Konjunktiv I von doppelnBildung Konjunktiv II von doppelnBildung Imperativ von doppeln

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