Partizipien des Verbs dolmetschen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: dol-met-schen

Die Partizip-1-Form von dolmetschen ist dolmetschend. Die Partizip-2-Form von dolmetschen lautet gedolmetscht.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

dolmetschend

Partizip 2

gedolmetscht



Regeln

Bildung Präsens von dolmetschenBildung Perfekt von dolmetschenBildung Präteritum von dolmetschenBildung Konjunktiv I von dolmetschenBildung Konjunktiv II von dolmetschenBildung Imperativ von dolmetschen

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