Partizipien des Verbs dazwischenrufen
Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: dazwischenWorttrennung: da-zwi-schen-ru-fen
Die Partizip-1-Form von dazwischenrufen ist dazwischenrufend. Die Partizip-2-Form von dazwischenrufen lautet dazwischengerufen.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
dazwischenrufend |
Partizip 2
dazwischengerufen |
