Partizipien des Verbs dazwischenrufen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: dazwischenWorttrennung: da-zwi-schen-ru-fen

Die Partizip-1-Form von dazwischenrufen ist dazwischenrufend. Die Partizip-2-Form von dazwischenrufen lautet dazwischengerufen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

dazwischenrufend

Partizip 2

dazwischengerufen

Partizip 1 des Verbs dazwischenrufen, Partizip 1 dazwischenrufen, Bildung Partizip I von dazwischenrufen, Partizip 2 des Verbs dazwischenrufen, Partizip 2 dazwischenrufen, Bildung Partizip II von dazwischenrufen


Regeln

Bildung Präsens von dazwischenrufenBildung Perfekt von dazwischenrufenBildung Präteritum von dazwischenrufenBildung Konjunktiv I von dazwischenrufenBildung Konjunktiv II von dazwischenrufenBildung Imperativ von dazwischenrufen

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