Partizipien des Verbs dazulernen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: dazuWorttrennung: da-zu-ler-nen

Die Partizip-1-Form von dazulernen ist dazulernend. Die Partizip-2-Form von dazulernen lautet dazugelernt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

dazulernend

Partizip 2

dazugelernt

Partizip 1 des Verbs dazulernen, Partizip 1 dazulernen, Bildung Partizip I von dazulernen, Partizip 2 des Verbs dazulernen, Partizip 2 dazulernen, Bildung Partizip II von dazulernen


Regeln

Bildung Präsens von dazulernenBildung Perfekt von dazulernenBildung Präteritum von dazulernenBildung Konjunktiv I von dazulernenBildung Konjunktiv II von dazulernenBildung Imperativ von dazulernen

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