Partizipien des Verbs dazulegen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: dazuWorttrennung: da-zu-le-gen

Die Partizip-1-Form von dazulegen ist dazulegend. Die Partizip-2-Form von dazulegen lautet dazugelegt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

dazulegend

Partizip 2

dazugelegt

Partizip 1 des Verbs dazulegen, Partizip 1 dazulegen, Bildung Partizip I von dazulegen, Partizip 2 des Verbs dazulegen, Partizip 2 dazulegen, Bildung Partizip II von dazulegen


Regeln

Bildung Präsens von dazulegenBildung Perfekt von dazulegenBildung Präteritum von dazulegenBildung Konjunktiv I von dazulegenBildung Konjunktiv II von dazulegenBildung Imperativ von dazulegen

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