Partizipien des Verbs dazukönnen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: dazuWorttrennung: da-zu-kön-nen

Die Partizip-1-Form von dazukönnen ist dazukönnend. Die Partizip-2-Form von dazukönnen lautet dazugekonnt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

dazukönnend

Partizip 2

dazugekonnt

Partizip 1 des Verbs dazukönnen, Partizip 1 dazukönnen, Bildung Partizip I von dazukönnen, Partizip 2 des Verbs dazukönnen, Partizip 2 dazukönnen, Bildung Partizip II von dazukönnen


Regeln

Bildung Präsens von dazukönnenBildung Perfekt von dazukönnenBildung Präteritum von dazukönnenBildung Konjunktiv I von dazukönnenBildung Konjunktiv II von dazukönnenBildung Imperativ von dazukönnen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben