Partizipien des Verbs dazukönnen
Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: dazuWorttrennung: da-zu-kön-nen
Die Partizip-1-Form von dazukönnen ist dazukönnend. Die Partizip-2-Form von dazukönnen lautet dazugekonnt.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
dazukönnend |
Partizip 2
dazugekonnt |

Regeln
Bildung Präsens von dazukönnenBildung Perfekt von dazukönnenBildung Präteritum von dazukönnenBildung Konjunktiv I von dazukönnenBildung Konjunktiv II von dazukönnenBildung Imperativ von dazukönnenGrammatiktabellen zu anderen Verben
Im Alphabet danach