Partizipien des Verbs dazugehören

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: dazuWorttrennung: da-zu-ge-hö-ren

Die Partizip-1-Form von dazugehören ist dazugehörend. Die Partizip-2-Form von dazugehören lautet dazugehört.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

dazugehörend

Partizip 2

dazugehört



Regeln

Bildung Präsens von dazugehörenBildung Perfekt von dazugehörenBildung Präteritum von dazugehörenBildung Konjunktiv I von dazugehörenBildung Konjunktiv II von dazugehörenBildung Imperativ von dazugehören

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