Partizipien des Verbs chillen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: chil-len

Die Partizip-1-Form von chillen ist chillend. Die Partizip-2-Form von chillen lautet gechillt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

chillend

Partizip 2

gechillt



Regeln

Bildung Präsens von chillenBildung Perfekt von chillenBildung Präteritum von chillenBildung Konjunktiv I von chillenBildung Konjunktiv II von chillenBildung Imperativ von chillen

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