Partizipien des Verbs chartern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: char-tern

Die Partizip-1-Form von chartern ist charternd. Die Partizip-2-Form von chartern lautet gechartert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

charternd

Partizip 2

gechartert



Regeln

Bildung Präsens von charternBildung Perfekt von charternBildung Präteritum von charternBildung Konjunktiv I von charternBildung Konjunktiv II von charternBildung Imperativ von chartern

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