Partizipien des Verbs chargieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: char-gie-ren

Die Partizip-1-Form von chargieren ist chargierend. Die Partizip-2-Form von chargieren lautet chargiert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

chargierend

Partizip 2

chargiert



Regeln

Bildung Präsens von chargierenBildung Perfekt von chargierenBildung Präteritum von chargierenBildung Konjunktiv I von chargierenBildung Konjunktiv II von chargierenBildung Imperativ von chargieren

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