Partizipien des Verbs carven

Hilfsverb: haben/seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: car-ven

Die Partizip-1-Form von carven ist carvend. Die Partizip-2-Form von carven lautet gecarvt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

carvend

Partizip 2

gecarvt



Regeln

Bildung Präsens von carvenBildung Perfekt von carvenBildung Präteritum von carvenBildung Konjunktiv I von carvenBildung Konjunktiv II von carvenBildung Imperativ von carven

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