Partizipien des Verbs canceln

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: can-celn

Die Partizip-1-Form von canceln ist cancelnd. Die Partizip-2-Form von canceln lautet gecancelt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

cancelnd

Partizip 2

gecancelt



Regeln

Bildung Präsens von cancelnBildung Perfekt von cancelnBildung Präteritum von cancelnBildung Konjunktiv I von cancelnBildung Konjunktiv II von cancelnBildung Imperativ von canceln

Grammatik­tabellen zu anderen Verben