Partizipien des Verbs bunkern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: bun-kern

Die Partizip-1-Form von bunkern ist bunkernd. Die Partizip-2-Form von bunkern lautet gebunkert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

bunkernd

Partizip 2

gebunkert



Regeln

Bildung Präsens von bunkernBildung Perfekt von bunkernBildung Präteritum von bunkernBildung Konjunktiv I von bunkernBildung Konjunktiv II von bunkernBildung Imperativ von bunkern

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