Partizipien des Verbs bummeln
Hilfsverb: haben/seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: bum-meln
Die Partizip-1-Form von bummeln ist bummelnd. Die Partizip-2-Form von bummeln lautet gebummelt.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
bummelnd |
Partizip 2
gebummelt |