Partizipien des Verbs bullern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: bul-lern

Die Partizip-1-Form von bullern ist bullernd. Die Partizip-2-Form von bullern lautet gebullert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

bullernd

Partizip 2

gebullert



Regeln

Bildung Präsens von bullernBildung Perfekt von bullernBildung Präteritum von bullernBildung Konjunktiv I von bullernBildung Konjunktiv II von bullernBildung Imperativ von bullern

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