Partizipien des Verbs buhlen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: buh-len

Die Partizip-1-Form von buhlen ist buhlend. Die Partizip-2-Form von buhlen lautet gebuhlt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

buhlend

Partizip 2

gebuhlt



Regeln

Bildung Präsens von buhlenBildung Perfekt von buhlenBildung Präteritum von buhlenBildung Konjunktiv I von buhlenBildung Konjunktiv II von buhlenBildung Imperativ von buhlen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben