Partizipien des Verbs büscheln

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: bü-scheln

Die Partizip-1-Form von büscheln ist büschelnd. Die Partizip-2-Form von büscheln lautet gebüschelt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

büschelnd

Partizip 2

gebüschelt



Regeln

Bildung Präsens von büschelnBildung Perfekt von büschelnBildung Präteritum von büschelnBildung Konjunktiv I von büschelnBildung Konjunktiv II von büschelnBildung Imperativ von büscheln

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