Partizipien des Verbs bürgen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: bür-gen

Die Partizip-1-Form von bürgen ist bürgend. Die Partizip-2-Form von bürgen lautet gebürgt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

bürgend

Partizip 2

gebürgt



Regeln

Bildung Präsens von bürgenBildung Perfekt von bürgenBildung Präteritum von bürgenBildung Konjunktiv I von bürgenBildung Konjunktiv II von bürgenBildung Imperativ von bürgen

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