Partizipien des Verbs bündeln

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: bün-deln

Die Partizip-1-Form von bündeln ist bündelnd. Die Partizip-2-Form von bündeln lautet gebündelt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

bündelnd

Partizip 2

gebündelt



Regeln

Bildung Präsens von bündelnBildung Perfekt von bündelnBildung Präteritum von bündelnBildung Konjunktiv I von bündelnBildung Konjunktiv II von bündelnBildung Imperativ von bündeln

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