Partizipien des Verbs büffeln
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: büf-feln
Die Partizip-1-Form von büffeln ist büffelnd. Die Partizip-2-Form von büffeln lautet gebüffelt.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
büffelnd |
Partizip 2
gebüffelt |