Partizipien des Verbs brunchen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: brun-chen

Die Partizip-1-Form von brunchen ist brunchend. Die Partizip-2-Form von brunchen lautet gebruncht.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

brunchend

Partizip 2

gebruncht



Regeln

Bildung Präsens von brunchenBildung Perfekt von brunchenBildung Präteritum von brunchenBildung Konjunktiv I von brunchenBildung Konjunktiv II von brunchenBildung Imperativ von brunchen

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