Partizipien des Verbs brummen

Hilfsverb: haben/seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: brum-men

Die Partizip-1-Form von brummen ist brummend. Die Partizip-2-Form von brummen lautet gebrummt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

brummend

Partizip 2

gebrummt



Regeln

Bildung Präsens von brummenBildung Perfekt von brummenBildung Präteritum von brummenBildung Konjunktiv I von brummenBildung Konjunktiv II von brummenBildung Imperativ von brummen

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