Partizipien des Verbs brummeln

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: brum-meln

Die Partizip-1-Form von brummeln ist brummelnd. Die Partizip-2-Form von brummeln lautet gebrummelt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

brummelnd

Partizip 2

gebrummelt



Regeln

Bildung Präsens von brummelnBildung Perfekt von brummelnBildung Präteritum von brummelnBildung Konjunktiv I von brummelnBildung Konjunktiv II von brummelnBildung Imperativ von brummeln

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