Partizipien des Verbs brümmeln

Hilfsverb: habenschwaches Verbuntrennbar

Die Partizip-1-Form von brümmeln ist brümmelnd. Die Partizip-2-Form von brümmeln lautet n/a.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

brümmelnd

Partizip 2

n/a



Regeln

Bildung Präsens von brümmelnBildung Perfekt von brümmelnBildung Präteritum von brümmelnBildung Konjunktiv I von brümmelnBildung Konjunktiv II von brümmelnBildung Imperativ von brümmeln

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