Partizipien des Verbs bröseln

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: brö-seln

Die Partizip-1-Form von bröseln ist bröselnd. Die Partizip-2-Form von bröseln lautet gebröselt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

bröselnd

Partizip 2

gebröselt



Regeln

Bildung Präsens von bröselnBildung Perfekt von bröselnBildung Präteritum von bröselnBildung Konjunktiv I von bröselnBildung Konjunktiv II von bröselnBildung Imperativ von bröseln

Grammatik­tabellen zu anderen Verben