Partizipien des Verbs bröseln
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: brö-seln
Die Partizip-1-Form von bröseln ist bröselnd. Die Partizip-2-Form von bröseln lautet gebröselt.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
bröselnd |
Partizip 2
gebröselt |
Regeln
Bildung Präsens von bröselnBildung Perfekt von bröselnBildung Präteritum von bröselnBildung Konjunktiv I von bröselnBildung Konjunktiv II von bröselnBildung Imperativ von bröselnGrammatiktabellen zu anderen Verben
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