Partizipien des Verbs brocken

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: bro-cken

Die Partizip-1-Form von brocken ist brockend. Die Partizip-2-Form von brocken lautet gebrockt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

brockend

Partizip 2

gebrockt



Regeln

Bildung Präsens von brockenBildung Perfekt von brockenBildung Präteritum von brockenBildung Konjunktiv I von brockenBildung Konjunktiv II von brockenBildung Imperativ von brocken

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