Partizipien des Verbs brettern

Hilfsverb: habenschwaches Verbuntrennbar

Die Partizip-1-Form von brettern ist bretternd. Die Partizip-2-Form von brettern lautet n/a.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

bretternd

Partizip 2

n/a



Regeln

Bildung Präsens von bretternBildung Perfekt von bretternBildung Präteritum von bretternBildung Konjunktiv I von bretternBildung Konjunktiv II von bretternBildung Imperativ von brettern

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