Partizipien des Verbs brausen

Hilfsverb: haben/seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: brau-sen

Die Partizip-1-Form von brausen ist brausend. Die Partizip-2-Form von brausen lautet gebraust.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

brausend

Partizip 2

gebraust



Regeln

Bildung Präsens von brausenBildung Perfekt von brausenBildung Präteritum von brausenBildung Konjunktiv I von brausenBildung Konjunktiv II von brausenBildung Imperativ von brausen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben