Partizipien des Verbs brandmarken

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: brand-mar-ken

Die Partizip-1-Form von brandmarken ist brandmarkend. Die Partizip-2-Form von brandmarken lautet gebrandmarkt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

brandmarkend

Partizip 2

gebrandmarkt



Regeln

Bildung Präsens von brandmarkenBildung Perfekt von brandmarkenBildung Präteritum von brandmarkenBildung Konjunktiv I von brandmarkenBildung Konjunktiv II von brandmarkenBildung Imperativ von brandmarken

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