Partizipien des Verbs branden

Hilfsverb: haben/seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: bran-den

Die Partizip-1-Form von branden ist brandend. Die Partizip-2-Form von branden lautet gebrandet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

brandend

Partizip 2

gebrandet



Regeln

Bildung Präsens von brandenBildung Perfekt von brandenBildung Präteritum von brandenBildung Konjunktiv I von brandenBildung Konjunktiv II von brandenBildung Imperativ von branden

Grammatik­tabellen zu anderen Verben