Partizipien des Verbs borgen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: bor-gen

Die Partizip-1-Form von borgen ist borgend. Die Partizip-2-Form von borgen lautet geborgt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

borgend

Partizip 2

geborgt



Regeln

Bildung Präsens von borgenBildung Perfekt von borgenBildung Präteritum von borgenBildung Konjunktiv I von borgenBildung Konjunktiv II von borgenBildung Imperativ von borgen

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