Partizipien des Verbs bordieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: bor-die-ren

Die Partizip-1-Form von bordieren ist bordierend. Die Partizip-2-Form von bordieren lautet bordiert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

bordierend

Partizip 2

bordiert



Regeln

Bildung Präsens von bordierenBildung Perfekt von bordierenBildung Präteritum von bordierenBildung Konjunktiv I von bordierenBildung Konjunktiv II von bordierenBildung Imperativ von bordieren

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