Partizipien des Verbs boostern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: boos-tern

Die Partizip-1-Form von boostern ist boosternd. Die Partizip-2-Form von boostern lautet geboostert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

boosternd

Partizip 2

geboostert



Regeln

Bildung Präsens von boosternBildung Perfekt von boosternBildung Präteritum von boosternBildung Konjunktiv I von boosternBildung Konjunktiv II von boosternBildung Imperativ von boostern

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