Partizipien des Verbs bongen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: bon-gen

Die Partizip-1-Form von bongen ist bongend. Die Partizip-2-Form von bongen lautet gebongt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

bongend

Partizip 2

gebongt



Regeln

Bildung Präsens von bongenBildung Perfekt von bongenBildung Präteritum von bongenBildung Konjunktiv I von bongenBildung Konjunktiv II von bongenBildung Imperativ von bongen

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