Partizipien des Verbs bollern
Hilfsverb: haben/seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: bol-lern
Die Partizip-1-Form von bollern ist bollernd. Die Partizip-2-Form von bollern lautet gebollert.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
bollernd |
Partizip 2
gebollert |
Regeln
Bildung Präsens von bollernBildung Perfekt von bollernBildung Präteritum von bollernBildung Konjunktiv I von bollernBildung Konjunktiv II von bollernBildung Imperativ von bollernGrammatiktabellen zu anderen Verben
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