Partizipien des Verbs bollern

Hilfsverb: haben/seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: bol-lern

Die Partizip-1-Form von bollern ist bollernd. Die Partizip-2-Form von bollern lautet gebollert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

bollernd

Partizip 2

gebollert



Regeln

Bildung Präsens von bollernBildung Perfekt von bollernBildung Präteritum von bollernBildung Konjunktiv I von bollernBildung Konjunktiv II von bollernBildung Imperativ von bollern

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