Partizipien des Verbs böllern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: böl-lern

Die Partizip-1-Form von böllern ist böllernd. Die Partizip-2-Form von böllern lautet geböllert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

böllernd

Partizip 2

geböllert



Regeln

Bildung Präsens von böllernBildung Perfekt von böllernBildung Präteritum von böllernBildung Konjunktiv I von böllernBildung Konjunktiv II von böllernBildung Imperativ von böllern

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