Partizipien des Verbs bodigen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: bo-di-gen

Die Partizip-1-Form von bodigen ist bodigend. Die Partizip-2-Form von bodigen lautet gebodigt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

bodigend

Partizip 2

gebodigt



Regeln

Bildung Präsens von bodigenBildung Perfekt von bodigenBildung Präteritum von bodigenBildung Konjunktiv I von bodigenBildung Konjunktiv II von bodigenBildung Imperativ von bodigen

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