Partizipien des Verbs blubbern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: blub-bern

Die Partizip-1-Form von blubbern ist blubbernd. Die Partizip-2-Form von blubbern lautet geblubbert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

blubbernd

Partizip 2

geblubbert



Regeln

Bildung Präsens von blubbernBildung Perfekt von blubbernBildung Präteritum von blubbernBildung Konjunktiv I von blubbernBildung Konjunktiv II von blubbernBildung Imperativ von blubbern

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