Partizipien des Verbs blinkern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: blin-kern

Die Partizip-1-Form von blinkern ist blinkernd. Die Partizip-2-Form von blinkern lautet geblinkert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

blinkernd

Partizip 2

geblinkert



Regeln

Bildung Präsens von blinkernBildung Perfekt von blinkernBildung Präteritum von blinkernBildung Konjunktiv I von blinkernBildung Konjunktiv II von blinkernBildung Imperativ von blinkern

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