Partizipien des Verbs blinken

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: blin-ken

Die Partizip-1-Form von blinken ist blinkend. Die Partizip-2-Form von blinken lautet geblinkt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

blinkend

Partizip 2

geblinkt



Regeln

Bildung Präsens von blinkenBildung Perfekt von blinkenBildung Präteritum von blinkenBildung Konjunktiv I von blinkenBildung Konjunktiv II von blinkenBildung Imperativ von blinken

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