Partizipien des Verbs blenden

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: blen-den

Die Partizip-1-Form von blenden ist blendend. Die Partizip-2-Form von blenden lautet geblendet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

blendend

Partizip 2

geblendet



Regeln

Bildung Präsens von blendenBildung Perfekt von blendenBildung Präteritum von blendenBildung Konjunktiv I von blendenBildung Konjunktiv II von blendenBildung Imperativ von blenden

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