Partizipien des Verbs bleichen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: blei-chen

Die Partizip-1-Form von bleichen ist bleichend. Die Partizip-2-Form von bleichen lautet gebleicht.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

bleichend

Partizip 2

gebleicht



Regeln

Bildung Präsens von bleichenBildung Perfekt von bleichenBildung Präteritum von bleichenBildung Konjunktiv I von bleichenBildung Konjunktiv II von bleichenBildung Imperativ von bleichen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben